Am Beginn jeder Transition steht die Bewertung der geplanten Änderung und ihre architektonische Einordnung. Dabei wird geklärt, welcher Service betroffen ist, welcher Ebene er zuzuordnen ist, welche Zielsetzung verfolgt wird und ob es sich um eine Neueinführung, Änderung, Konsolidierung oder Außerbetriebnahme handelt.
Ebenso sind in dieser Phase die relevanten Abhängigkeiten, Risiken, Auswirkungen auf bestehende Strukturen und der voraussichtliche Integrationsaufwand zu betrachten. Die Änderung wird damit nicht nur technisch, sondern im Kontext des Gesamtsystems verstanden.
Die initiale Bewertung schafft so die Grundlage für alle weiteren Schritte. Sie verhindert, dass Änderungen unreflektiert als bloße Einzelaufgabe behandelt werden, obwohl sie tatsächlich architektonische oder betriebliche Tragweite besitzen.